Baugebiet „Kreideseeblick“ B-Plan Nr. H84

Hemmoor hat viele neue Baugebiete unter anderem auch am Kreidesee.

Dieses Baugebiet trägt den schönen Namen Kreideseeblick. Ursprünglich sollte dort ein Baugebiet mit Wochenendhäusern entstehen ( siehe B -Plan H 53 Wochenendhäuser).

In unmittelbarer Nähe befindet sich das Umspannwerk und außerdem verläuft eine Höchststromleitung direkt über das Grundstück.

Spielten die von einer Funkmastanlage ausgehende Strahlenbelastung noch bei dem geplanten Kindergarten in Hechthausen für die CDU ein wichtige Rolle, so wird sie bei der Hemmoorer Stadtplanung völlig übersehen. Einen Funkmast gibt es dort zusätzlich auch.

Aber wir haben ja mündige Bürger, die wohl durchaus in der Lage sind, sich die Sache vor Ort anzusehen und sich gut zu überlegen, ob sie tatsächlich in der Nähe einer solchen Leitung mit den daraus resultierenden Strahlenbelastungen wohnen wollen.

Dann kommt noch hinzu, dass der Untergrund aus Kreide besteht. Der Gutachter für den Untergrund war erneut Dr. Ivanoff. Er war seinerzeit auch schon Gutachter für das geplante Hotel und für das Wochendhausgebiet ( beides nicht realisiert).

Dr. Ivanoff hat hier, wie auch vorher schon, keine Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit des Untergrundes. Dies erstaunt umso mehr, als besagter Gutachter auf der anderen Seite der Elbe, in Münsterdorf, bei der Begutachtung, warum auf dem Sportplatz plötzlich ein großes Loch ( da passte ein Pkw hinein ) sich aufgetan hatte, zu dem Ergebnis kommt: „ Überall, wo Kreide ansteht, müsse man mit so etwas rechnen“ ( siehe Artikel im Internet mit den Suchworten: Kreide, Loch im Sportplatz, Münsterdorf). In Hemmoor steht auch Kreide im Untergrund an – d.h. dort muss man also auch mit großen Löchern im Erdreich rechnen.

Inwieweit nun auch noch die Abbruchgefahr von der Kante bei einem möglichen Starkregen mit zu berücksichtigen ist, kann ich nicht beurteilen.

Alles in allem widerspricht dieses geplante Baugebiet den  Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und ist meiner Meinung nach nicht genehmigungsfähig.

Vgl. § 1, Abs.6, Nr.1 Bau GB dort ist geregelt was bei der Bauleitplanung insbesondere zu berücksichtigen ist.

Protokoll 49. Stadtrat – 25.03.2021 Seite 11 von 19
S 029/2020 2. Ergänzung
Ratsfrau Popp gibt zu bedenken, dass durch die vorhandenen Stromleitungen und das sich in der Nähe befindliche Umspannwerk Immissionen vorhanden seien, die gesunde Wohnverhältnisse in Frage stellen würden.

Weiter bezieht sie sich auf ältere Gutachten von Dr.Ivanoff, die die Standsicherheit und die Gefahr des Abbruches der Böschungskante in einem Bereich mit Kreidevorkommen behandeln. Sie spreche sich gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus und bittet um namentliche Abstimmung.
1. stellv. Bürgermeister Schmidt berichtet, dass der Fachausschuss empfohlen habe, der Aufstellung eines Bebauungsplanes zuzustimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hemmoor nimmt die Vorentwurfsplanung für den Bebauungsplan Nr. H
84 „Kreideseeblick“zur Kenntnis und fasst hierzu den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 2 Stimmenthaltung

Bebauungsplan H84 „Kreideseeblick

Städtebauliche Gestaltungsskizze

Standsicherheitsgutachten zum Baugebiet

Bestehender Bebauungsplan H53 „Wochenendhäuser“

Luftbild des Gebietes

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